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Die englische Limited ist wie es der Name schon verrät eine Gesellschaftsform die hauptsächlich in Großbritanien betrieben wird.
Sie ist strukturell mit der GMBH vergleichbar und erfüllt auch fast die gleichen wirtschaftlichen Funktionen.
Auch außerhalb Großbritaniens erfreut sich diese Form immer mehr Beliebtheit wegen seiner geringen Mindesteinlage.
In Deutschland gibt es bereits 30000 Limited Companys, und der Wettbewerb zwischen der Limited Gründung und der GmbH Gründung steigt stetig.
Erst seit dem Jahr 2002 gilt die Existenzgründung durch die Gründung einer Limited nicht mehr als rechtsunfähig. Seit dem haben auch deutsche Unternehmer die Möglichkeit eine englische Limited zu gründen. Für die Gründung bedarf es neben den bereits erwähnten Voraussetzungen noch eines sogenannten Directors als Vorstand und einen Company Secretary. Es werden ab und an Meetings abgehalten. Die Limited benötigt einen festen Sitz. Dieser wird dann in eines der drei Gesellschaftsregister in Großbritanien eingetragen. Wenn dieser ausgewählt wurde wird eine Gründungsurkunde ausgestellt.

Die Limited ist eine Kapitalgesellschaft die eine eigene Rechtsform besitzt. Das macht auch eine Mischung aus der Limited und beispielsweise einer Co. KG möglich. Wenn eine Limited in Deutschland gegründet wird, wird sie trotzdem auf den Vorschriften Großbritaniens gegründet und wird auch dort in das Register eingetragen. Desweiteren ist auch ein dort ansässiger Verwalter nötig.

Die eigentliche Recht der Gesellschaft richtet sich aber nach dem Sitz der Gesellschaft. Wenn die Gesellschaft beispielsweise in Deutschland ansässig ist, so wird sie steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt und muss ihre Steuerbilanzen wie jedes andere Unternehmen auch dem Finanzamt vorlegen.
Die Ergebnisse müssen dann anschließend als Jahresbilanz auch dem englischen Handelsregister vorgelegt werden. Die englische Limited bietet viele Vorteile gegenüber einer deutschen GmbH. Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Die Gründung ist nur mit einem Minimum an Kapital möglich, es geht einfach und vor allem sehr schnell. Und auch die Kosten der Gründung sind minimal. Es gibt keine hohen Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühren. Die Gründung dauert in etwa nur 14 Tage und kann von Deutschland oder vielen anderen Ländern der Welt aus erfolgen. Eine Reise nach England ist nicht extra nötig. Es ist auch eine anonyme Gründung möglich sogar innerhalb von 24 Stunden. Desweiteren bedarf es bei einer Gründung keines Notars. Das private Vermögen wird nicht haftbar gemacht und die Geschäftsniederlassungen können weltweit erfolgen. Auch ein deutsches Berufsverbot oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sind kein Hindernis.

Jede englische Limited muss ein Registered Office in England unterhalten. Dabei geht es nicht um den eigentlichen Geschäftssitz des Unternehmens, sonders es dient vielmehr als Zustellungs- und Aufbewahrungsort des Unternehmens.
Dort gelangen dann amtliche Mitteilungen, Klagen oder ähnliches hin. Auch die Register werden dort aufbewahrt.
Es finden dort auch Verwaltungstätigkeiten statt.
Bezüglich der Steuern ist der Punkt entscheidend, wo sich der Sitz der Limited befindet. Wenn er zum Beispiel in Deutschland liegt, so müssen auch die Steuern nach deutschem Recht bezahlt werden. Ist sie dagegen in mehreren Ländern vertreten, so müssen die Steuern nach den jeweiligen Vorschriften der einzelnen Länder gezahlt werden.



Gründe für Limited Gründung gibt es sicherlich viele. Angefangen vom schon genannten geringem Startkapital, über die Haftungsbegrenzung, die steuerlichen Vorteile und das Gesellschaftsrecht. Auch der Schutz der persönlichen Haftung ist für viele Unternehmer sehr wichtig.
Das gesellschaftliche Recht das für eine englische Limited zum Tragen kommt ist viel transparenter und unkomplizierter als in Deutschland.
Dies fängt schon bei der Gründung an und setzt sich weiter fort. Bei einer GmbH müssen zum Beisiel alle Änderungen notariell beglaubigt werden. Dies ist bei einer Limited nicht nötig. Bei einer Limited kann dies ein mal im Jahr bei der sogenannten Annual Return anzugeben. Dieser teilt die Änderungen dann anschließend dem englischen Handelsregister mit. Desweiteren kann ein Unternehmer bei der Eröffnung einer Betriebsstätte in England auch von den günstigen Steuern profitieren, denn England ist eines der Länder in Europa, die die wenigsten Steuern nehmen.
Schon bei der Gründungsphase wird der Unternehmer feststellen, dass die Führung deutlich einfacher ist als bei einer GmbH. Viel weniger Bürokratie erleichtern das Leben.

 

In Bezug auf den Jahresabschluss und den Bilanzen des Unternehmens gibt es Unterschiede. Es kommt darauf an ob sich der Hauptgeschäftssitz in England in Deutschland oder einem anderen Land befindet.
Wenn keine englische Betriebsstätte existiert muß beim englischen Finanzamt auch kein Jahresabschluss abgegeben werden.
Die Jahresabschlüsse müssen jedoch innerhalb einer bestimmten Zeit, meistens 10 Monate nach Ende des Geschäftsjahres bei dem Companies House eingereicht werden. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird kann es zu sehr schwerwiegenden Strafen führen. Es kann hohe Strafzahlungen oder sogar ein Löschen der Gesellschaft zustande kommen.


Die Limited zahlt in England keine Steuern, wenn sie dort keinerlei Aktivitäten und Arbeiten entfaltet. Wer dagegen rein in Deutschland arbeitet, muss einfach nur eine sogenannte Nullerklärung abgeben.
Es kann sich aber für viele durchaus lohnen das Einkommen soweit als möglich nach England zu verlagern, weil die Steuerlast dort erheblich niedriger liegt als in Deutschland. So werden zum Beispiel Gewinne bis 300.000 Pfund mit nur 19 % besteuert.
Wenn man also seinen Wareneinsatz über eine englische Einkaufsgesellschaft versteuert, so kann man die steuerpflichtigen Gewinne in Deutschland erheblich senken. Was schon bereits alle großen Konzerne seit Jahren völlig legal tun, sollte auch ein Kleinunternehmer nutzen.
In Deutschland gelten die gleichen Regeln für eine Limited wie auch für die GmbH. Das bedeutet, dass weder der Steuerberater noch der Anwalt umlernen müssen.
Eine Limited hat die Möglichkeit unbeschränkt in Deutschland tätig zu werden und ist dabei mit der GmbH völlig gleichgestellt. Sie ist weder bevor- noch benachteiligt.
Für alle Aktivitäten die in Deutschland getätigt werden empfiehlt sich zuerst die reine Tätigkeit als eine Niederlassung. Dafür reicht eine einfache Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt aus. Eine teure Eintragung ins Handelsregister ist auch nicht notwendig und sollte deshalb auch möglichst vermieden werden, da man sonst wieder die ganzen Probleme der GmbH wie die Bürokratie am Hals hat und die meisten Register auch die Vorlagen von den aktuellen beglaubigten und übersetzten Formularen anfordern, was somit wieder Kosten- und Zeitaufwand bedeutet. Vor allem steht dann auch wieder die Rechtswirksamkeit des Registers dagegen.
Es hat sich deshalb auch wirklich bewährt die Limited in Deutschland in der Form einer unselbständigen Zweigniederlassung zu gründen und somit auf der Basis einer reinen Gewerbeanmeldung zu arbeiten.

 

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Weitere Links über Firmengründung und Existenzgründung:

- Firmengründung beim Suchmaschinen-Portal.com
- Existenzgründung bei Printpedia.de
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